Bauingenieur - Praktikum
Im Rahmen des Studiums müssen 10 Wochen Praktikum nachgewiesen werden. Das Praktikum, bei dem ausschließlich handwerkliche Tätigkeiten zu verrichten sind, darf nur in Betrieben des Bauhauptgewerbes abgeleistet werden. Das Praktikum sollte bis zur Zulassung zur Bachelor´s-Thesis abgeleistet und durch das Praktikantenamt anerkannt sein, um evtl. Verzögerungen bei der Aushändigung des Zeugnisses zu vermeiden.
Das Merkblatt und weitere Informationen zum Praktikum stehen auf den Internetsei- ten des Praktikantenamtes zur Verfügung.
Hinweis: Es wird empfohlen das Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren, da die Prüfungen in den vorlesungsfreien Zeiten die zusammenhängenden Zeiten für ein Praktikum stark einschränken.
Die Fakultät empfiehlt und unterstützt darüber hinaus weitere Praktika, zweckmäßigerweise nach Abschluss der ersten Grundfächer und vorteilhaft auch im Ausland, die Einblicke und erste Erfahrungen in den Ingenieurbereich bieten. Die Anerken-nung eines Freisemesters wird von der Fakultät gefördert, wenn ein zusätzliches Praktikum von mehr als 12 Wochen Dauer nachgewiesen wird.
Praktikantenamt
Lehrstuhl für Verkehrswegebau
Raum: 1763
Tel.: +49/ 89/ 289 - 22431
E-Mail:
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Internet: http://www.vwb.bv.tum.de
Weitere wichtige Informationen finden Sie hier:
http://portal.mytum.de/studium/studiengaenge/bauingenieurwesen_bachelor
http://portal.mytum.de/studium/studiengaenge/bauingenieurwesenmaster